Röntgen und Ultraschall
Wie funktioniert das und was gibt es zu beachten ?
Röntgen
Röntgenuntersuchungen spielen in der tiermedizinischen Bildgebung eine unverzichtbare Rolle.
Mit Hilfe von Röntgenstrahlen werden Knochen und andere Gewebe im Innern des Tieres dargestellt.
Röntgenstrahlen gehören wie Radiowellen, Infrarotstrahlung oder das sichtbare Licht zu den elektromagnetischen Wellen, jedoch sind Röntgenstrahlen viel energiereicher und können anders als Licht verschiedene Gewebe unterschiedlich stark durchdringen. So werden Knochen weniger stark durchdrungen als Muskel-, Fett- oder Organgewebe. Diese verschiedenen Abschwächungen werden auf dem Röntgenbild als Graustufenbild sichtbar gemacht und es entsteht ein Bild des Inneren Körpers des Tieres.
Beim klassischen analogen Röntgen entsteht ein Bild wie in der Fotografie auf einer Filmfolie, das nach einem klassischen Entwicklungsverfahren sichtbar wird. Dies ist und war in den vergangenen Jahrzehnten eine etablierte und diagnostisch aussagekräftige Methode. Durch Rationalisierung der Arbeitsverfahren, Einsatz von speziellen, hochauflösendem Filmmaterial und Verstärkertechniken konnten und kann auch heute noch ein gutes Röntgenbildergebnis erzielt werden. Wen man den Vergleich zwischen analoger und digitaler Fotografie ziehen möchte, so hat auch die analoge Filmfotografie heute noch eine besondere Bedeutung. So verwenden viele professionelle- und Hobbyfotografen auch heute in unserem digitalen Zeitalter diese Techniken und erzielen hervorragende Ergebnisse.
Beim digitalen Röntgen wird die Aufnahme über eine Bildsensortechnik oder über eine Speicherfolie und einen Speicherfolienscanner gewonnen. Die Vorteile sind ein deutlicher Zeitgewinn und die Möglichkeit auch das Röntgenbild entsprechend nachzubearbeiten, um Veränderungen besser hervorzuheben und erkennen zu können. Mit Hilfe digitaler Werkzeuge können so weitere wichtige Informationen aus Röntgenaufnahmen gewonnen werden. Zudem können digitale Röntgenaufnahmen weniger aufwendig archiviert und verfügbar gemacht werden im Austausch mit anderen Tierarztpraxen und Tierkliniken oder als Kopie für die Tierbesitzer.
Daneben spielen Umwelt- und Strahlenschutz eine sehr wichtige Rolle. Durch den Wegfall des Filmmaterials und der Entwicklungschemikalien, welche aufwendig entsorgt werden müssen, wird auch ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet.
Ebenso hat der Strahlenschutz einen hohen Stellenwert. So gelingen digitale Röntgenaufnahmen auf Anhieb deutlich besser als analoge Aufnahmen, was Wiederholungsaufnahmen vermeidet. Hierbei gilt das ALARA -Prinzip (As Low As Reasonably Achieveable, oder „so klein wie vernünftigerweise erreichbar“). Somit wird die Strahlenbelastung für das Tier, den untersuchenden Tierarzt, aber auch für eine Tierbegleitperson, wenn diese aus wichtigem Grund bei der Untersuchung anwesend sein muss, minimiert. Durch weitere Strahlenschutzmaßnahmen und auch Verhaltensregeln wird der Strahlenschutz optimiert. Dazu gehört auch die regelmäßige Funktionskontrolle, technische Überwachung durch den TÜV und die behördliche Überwachung der technischen Ausstattung.
Obwohl die Röntgendiagnostik als weiterführende Untersuchung in der Tiermedizin eine wichtige Rolle spielt, ist immer zu prüfen, ob eine Röntgenuntersuchung für eine Diagnose zielführend und notwendig ist oder ob auch durch andere Untersuchungen (z.B. Ultraschall) das gleiche Ergebnis erreicht werden kann. Eine Röntgenuntersuchung auf alleinigen Wunsch eines(er) Tierbesitzer(in)s ist abzulehnen und wird ausschließlich durch eine Tierärztin oder Tierarzt angeordnet.
Ultraschall
Eine seit vielen Jahren auch in der Tiermedizin etablierte weiterführende bildgebende Untersuchung ist der Ultraschall.
Wenn wir von einem Ultraschall sprechen, meinen wir hiermit eine Ultraschalluntersuchung oder Sonografie. Die Sonografie ist ein Schnittbildverfahren, das im Gegensatz zur Computertomografie, welches auch ein Schnittbildverfahren ist, ohne ionisierende Strahlung (Röntgenstrahlung) auskommt.
Bei der Sonografie werden hochfrequente Ultraschallwellen von einem Schallkopf in das zu untersuchende Gewebe gesendet. Die Ultraschallwellen werden an Organ- und Gewebegrenzen unterschiedlich stark zurückgeworfen (reflektiert) und können dann wieder vom Schallkopf, der nun als Empfänger fungiert, registriert werden. Je nachdem, welche Zeit die Wellen für die Rückkehr benötigen und wie stark diese Wellen aus dem Gewebe zurückgesendet werden, wird eine Abbildung des durchschallten Gewebes in ein Bild, das Ultraschallbild, umgesetzt. Dieses einzelne Bild kann man sich wie eine dünne Scheibe Brot vorstellen. Da die Sonografie ein dynamisches Verfahren ist und der Schallkopf über die zu untersuchende Region hinweggeführt wird, entsteht so Scheibe für Scheibe oder Schnitt für Schnitt ein Gesamtbild der untersuchten Körperregion. Das Ultraschallbild ist in der Regel ein Bild aus verschiedenen Grautönen. Obwohl der hörbare Schall und der medizinische Ultraschall von selber Natur sind, können weder Menschen noch Tiere diesen hören. Neben diesem klassischen Ultraschall gibt es auch die Dopplersonografie, ein Ultraschallverfahren, das eine besondere physikalische Eigenschaft des Schalls (u.a.) ausnutzt und besonders für Darstellungen von Strömungen in Gefäßen oder des Herzens geeignet ist.
Mit Ultraschall kann man innere Strukturen von Geweben oder flüssigkeitsgefüllte Organe darstellen. Seine Einschränkungen findet der Ultraschall an Luft- und Gasgrenzflächen oder Knochenoberflächen, da er diese Grenzflächen nicht durchdringen kann. Aber auch hier kann der Ultraschall noch wertvolle Informationen liefern. Zwar liefert der Ultraschall keine Informationen über das Innere eines Knochens, aber man kann die Oberfläche und deren Verlauf beurteilen oder Fragmente erkennen. Auch Blasensteine kann der Ultraschall nicht durchdringen. Aber das charakteristische Bild einer solchen undurchdringbaren Erscheinung in einer Harnblase lässt den Rückschluss auf Blasensteine zu. Gleiches gilt auch für Nieren- oder Gallensteine. Ähnliche Rückschlüsse kann man auch an Gasgrenzen ziehen.
Klassische medizinische Ultraschalluntersuchungen mit den verwendeten Ultraschallenergien in der Medizin gelten nach zahllosen wissenschaftlichen Untersuchungen und auch nach inzwischen jahrzehntelanger praktischen Erfahrung als ungefährlich und ohne Nebenwirkungen für den Patienten, den Untersucher oder Personen im Umfeld der Untersuchung. In der Humanmedizin rät aber das European Committee for Ultrasonic Radiation Safty von längeren nicht medizinischen Ultraschalluntersuchung von Feten (Ungeborenen) wie z.B. 3 D Baby-TV ab. Die Gründe liegen hier aber nicht in Sicherheitsbedenken, sondern eher in der Fehlinterpretation von Ultraschallbildern durch Leihen oder Eltern. Ultraschalluntersuchungen gehören in sach- und fachkundige Hände, wie es in Deutschland die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für die Humanmedizin (NiSV) vorschreibt. Tierärztinnen und Tierärzte erwerben ihre Kenntnisse im sach- und fachkundigen Umgang mit Ultraschallgeräten und der Ultraschalluntersuchung im Rahmen ihrer Ausbildung, praktischen Tätigkeit sowie durch Fort- und Weiterbildungen.
Ionisierende Strahlung im Alltag
Ständig ist jeder Mensch natürlich auftretender ionisierender Strahlung, zu denen auch Röntgenstrahlung gehört, ausgesetzt, welche aus kosmischen Geschehnissen und aus anderen Ereignissen stammt. Radioaktive Zerfälle von Elementen aus unserer Luft, welche wir einatmen, Baumaterialien, welche uns umgeben oder Speisen und Getränke, die wir essen und trinken. Diese ionisierende Strahlung ist ein Teil unseres täglichen Lebens. In Deutschland ist Jede(r) durchschnittlich einer effektiven Strahlendosis von etwa 2 Millisievert (mSv) im Jahr durch natürliche Strahlung ausgesetzt. Man bewertet die Risiken einer Strahlenexposition z.B. durch diagnostische Röntgenstrahlung, im Vergleich mit der natürlichen Strahlung. Auch wenn im Vergleich mit der alltäglichen natürlichen Strahlung oder den besonderen Strahlenexpositionen, denen wir uns z.B. bei Flugreisen aussetzen, Röntgenuntersuchungen auch für den Menschen selbst mit deutlich geringeren Röntgendosen i.A. verbunden sind, sollte jegliche Art von zusätzlicher Strahlenbelastung nach Möglichkeit vermieden werden. Diese Ziele werden durch die Regelungen zum Strahlenschutz realisiert. Diese Regelungen sind in Deutschland im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und den Strahlenschutzrichtlinien in der Human- und Tiermedizin festgelegt und besitzen einen sehr hohen Stellenwert.